31.08.2020

Wer mit einem Fahrzeug alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet sich und andere. Aus diesem Grund gibt das Strafgesetzbuch (StGB) in Paragraf 316 für Fahrten bei Trunkenheit eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Schlimmer ist das Strafmaß, wenn man während der Fahrt noch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet – in diesem Fall sieht Paragraf 315c StGB sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. ...