Psychische Erkrankungen können als Berufskrankheit anerkannt werden
UrteilDas Bundessozialgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass psychische Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden können. In einem konkreten Fall ging es um einen Rettungssanitäter, der an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leidet.